Theoretische Grundlagen

Unfallverhütung


Alle Leitungspersonen im Sport haben die Obhutspflicht über ihre Lektionsteilnehmer und übernehmen die Verantwortung für deren Unversehrtheit während der gesamten Dauer der Sportaktivität. Die Leitenden ergreifen alle erforderlichen und zumutbaren Massnahmen, damit die Sicherheit gewährleistet werden kann.

Sicherheitsbestimmungen geben die Leitplanken vor, innerhalb welcher sich die Leitungspersonen bewegen und ihre Entscheide fällen sollen (untenstehend eine Auswahlsammlung, keine Vollständigkeit gewährleistet):

 


Allgemein

Leitungspersonen

  • entscheiden im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände, dabei nutzen sie ihre Ausbildung, ihr Alter und ihre Erfahrungen zur Einschätzung;
  • sind in der Lage die Umwelt- und Wetterbedingungen zu berücksichtigen und reagieren angepasst;
  • erledigen die Planung, Durchführung und Auswertung von Lektionen pflichtbewusst und sorgfältig;
  • kennen und beachten die Besonderheiten der jeweiligen Sportart betreffend Sicherheit;
  • besprechen Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Termine, Zeiten, Regeln, usw. mit den Teilnehmenden und Mitleitenden und sorgen für den reibungslosen Informationsfluss;
  • sind im Stande zu alarmieren.

 

Je nach Sportart ergeben sich besondere Situationen, die weitere, spezifische Richtlinien benötigen.

 


Im Strassenverkehr

Leitungspersonen

  • kennen und befolgen die allgemeinen Regeln im Strassenverkehr;
  • verwenden klare Organisationsformen im Strassenverkehr;
  • kontrollieren, dass beim Velofahren ein Helm getragen wird, die Fahrzeuge intakt/gewartet sind und alle mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs sind;
  • kontrollieren, dass bei Verschiebungen mit PW/Kleinbussen die Fahrer eine entsprechende Fahrberechtigung und die Fähigkeiten zum sicheren Lenken des Fahrzeugs haben, alle Insassen angegurtet sind sowie Kinder mit der korrekten Kinderrückhaltevorrichtung gesichert werden (Fahrberechtigungen und Sicherheitsvorkehrungen im Militärdienst sind speziell geregelt).

 


Am/im Wasser

Leitungspersonen

  • verfügen über ein entsprechendes SLRG-Brevet:
    • Basis Pool für beaufsichtigte Hallen- und Freibäder;
    • Plus Pool für unbeaufsichtigte Hallen- und Freibäder;
    • Modul See für unbeaufsichtigte Seeanstösse.

 


Aktivitäten in den Bergen/in der Natur im Sommer

Leitungspersonen

  • ohne spezifische Zusatzausbildung unternehmen nur Wanderungen oder allenfalls Bergwanderungen (bis T2 gemäss SAC-Wanderskala) auf offiziellen, markierten Wanderwegen;
  • rekognoszieren die geplanten Routen sowie die aktuellen Verhältnisse;
  • informieren Dritte über die geplante Route;
  • haben alternative Routen geplant und nehmen, wenn nötig eine Begleitperson mit.

 


Aktivitäten im Schnee

Leitungspersonen

  • schenken den erhöhten Gefahren (Kälte, Nässe, Orientierungsproblemen, usw.) genügend Beachtung;
  • benützen mit ihrer Gruppe nur offizielle, geöffnete Pisten, Winterwanderwege und Schneeschuhtrails;
  • minimieren die Gefahr von Lawinen indem sie Aktivitäten, wenn möglich im Siedlungsgebiet, ausschliessliche auf gesicherten Wegen, Strassen oder in flachem Gebiet durchführen;
  • achten auf eine wintersichere Zufahrt, wenn im Winter in einem Haus übernachtet wird.

 


Spezialausbildung

Sportarten, die für die Unfallverhütung eine spezifische Ausbildung benötigen:

  • Skifahren, Snowboarden, Skispringen
  • Bergsport: Sportklettern, Bergsteigen, Skitouren
  • Kanu, Rudern, Schwimmen, Segeln, Windsurfen, Triathlon
  • Lagersport/Trekking
  • Pferdesport
  • Sportschiessen

 


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